TAT Tankanlagentechnik GbR

TAT Tankanlagentechnik GbR
Stockflethweg 211, 22417 Hamburg
Tankreinigung-sofort.de
29. Mai 2026 20:01 Uhr

Aktuell

13. Mai 2026 Das Betriebsverbot für fossil betriebene Heizungen nach 2045 entfällt

Das generelle Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 wurde mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) im Mai 2026 gestrichen. Auch die Pflicht, neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg. Stattdessen regelt das Gesetz ab dem 1. Juli 2026 den Brennstoff über eine sogenannte "Bio-Treppe": Reine Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, müssen aber ab 2029 verpflichtend mit einem steigenden Anteil an grünen Brennstoffen wie Biomethan oder Öko-Heizöl laufen. Dieser Anteil startet 2029 bei 10 Prozent und steigt bis zum Jahr 2040 auf 60 Prozent an.

7. Januar 2025 Unsere Energieversorgung ist weiterhin gesichert

Das Angebot aus Ölförderstaaten, die nicht der OPEC+ angehören, ist gewachsen. Deutschland kann somit die Bevorratung flüssiger Energieträger wie Erdöl weiter ausbauen und der Erdölbevorratungsverband (EBV) hält für den Fall von Versorgungsstörungen auch Heizöl weiterhin bereit.

10. Juli 2024 Entwicklungen bei der Tankreinigung

Im Bereich der Heizöltankreinigung gibt es interessante Entwicklungen. Unternehmen setzen auf innovative Reinigungstechnologien wie Ultraschallreinigung oder Dampfreinigung, um Ablagerungen und Verschmutzungen effektiv zu entfernen. Zudem wird verstärkt auf präventive Maßnahmen gesetzt, um die Bildung von Ablagerungen zu reduzieren und die Effizienz des Heizölsystems zu verbessern. Es ist wichtig, regelmäßige Inspektionen und Reinigungen durchzuführen, um die Lebensdauer des Heizöltanks zu verlängern und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

1. März 2023 Heizölpreise sinken wieder

Wegen der aktuellen Krisen wurde noch abgewartet, wie sich der Markt entwickeln würde. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wieder Heizöl zu bestellen. Vergessen Sie die Tankreinigung vor der nächsten Brennstoff-Lieferung nicht. Wir sind in Hamburg und Umgebung für Sie da.


Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz als Vollregelung des Bundes in Kraft getreten.

In der bisherigen "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)" vom 1. Juni 2005 geändert durch die Verordnung vom 10. Dezember 2009 (Amtsblatt I 2010 Seite 2) ist unter Punkt 4. zu lesen:

Eigenüberwachung

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Anlage auf Dichtheit und kontrollieren Sie die Verbrauchsmengen! Achten Sie bei doppelwandigen Behältern auf die Funktionsfähigkeit des Leckanzeigegeräts. Ein Alarm muss sicher bemerkt werden können. Prüfen Sie bei Anlagen in Auffangräumen regelmäßig die Auffangräume auf Dichtheit und Austritte von Heizöl. Zeichnen Sie zu Ihrer Sicherheit die Ergebnisse der Eigenüberwachung auf. Wenn Sie selbst nicht hinreichend fachkundig sind, sollten Sie einen Überwachungsvertrag mit einem geeigneten Betrieb abschließen.

Kontakt zu unserem Betrieb erhalten Sie hier.

Sie erreichen uns jetzt per Festnetz unter 040 38646858 oder im Notfall unsere 24 Stunden Bereitschaft unter 0176 49825553

  • © 2026
  • TAT Tankanlagentechnik GbR
  • Alle Rechte vorbehalten
  •  
  •